Italienisches Verfassungsgericht bestärkt Seerecht – doch humanitäre Schiffe bleiben gefährdet
Urteil zum Piantedosi-Dekret: Pflicht zur Rettung steht über nationalen Anordnungen.
Italienisches Verfassungsgericht bestärkt Seerecht – doch humanitäre Schiffe bleiben gefährdet
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Urteil zum Piantedosi-Dekret: Pflicht zur Rettung steht über nationalen Anordnungen.
Am 8. Juli 2025 hat das italienische Verfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Piantedosi-Dekret zurückgewiesen. Dabei hat es jedoch einen entscheidenden Grundsatz bekräftigt: Nationale Maßnahmen müssen mit dem internationalen Seerecht vereinbar sein – und es hat ausdrücklich die strafende und kriminalisierende Natur administrativer Festsetzungen anerkannt.
Obwohl das Urteil die fortgesetzte administrative Festsetzung von Rettungsschiffen gemäß dem Dekret zulässt, stellte das Gericht gleichzeitig klar:
- Anordnungen müssen mit internationalen Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen.
- Jede Anordnung, die im Widerspruch zur fundamentalen Pflicht zur Rettung von Menschenleben steht, ist rechtlich nicht bindend – und die Nichtbefolgung darf nicht bestraft werden.
Dies stellt frühere Festsetzungen infrage, die auf unzuverlässigen Behauptungen der sogenannten libyschen Küstenwache basierten, und bekräftigt: Humanitäre Schiffe haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, rechtswidrige Anordnungen zu ignorieren. Nun müssen auch italienische Gerichte diese Pflicht respektieren.
Täglich erleben wir auf See, wie diese Rechtsgrundsätze missachtet werden. Die Anweisungen, die uns erreichen, widersprechen regelmäßig dem internationalen Recht und stehen im Konflikt mit der grundlegenden Pflicht, Menschenleben zu retten.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts bestärkt unsere Haltung und bietet eine festere rechtliche Grundlage für zivilgesellschaftliche Organisationen wie unsere, um weiterhin gegen die unrechtmäßige Festsetzung humanitärer Schiffe vorzugehen – ein Einsatz, dem sich SOS MEDITERRANEE seit Jahren widmet. Doch solche Verfahren kosten Zeit und Geld – und vor allem verhindern sie, dass wir auf See sind, um Leben zu retten.
SOS MEDITERRANEE sieht sich derzeit mit acht laufenden Verfahren und Geldstrafen wegen rechtswidriger Festsetzungen konfrontiert. Diese Verfahren sind Ausdruck der anhaltenden Behinderung unserer Arbeit. Selbst auf See sind unsere Einsätze ständiger administrativer Bedrohung ausgesetzt. Gerechtigkeit braucht Zeit – Rettungseinsätze nicht. Das bedeutet eine Rettungslücke auf See, gefährdet Menschenleben und untergräbt die Pflicht zur Seenotrettung.
Wir hoffen nun, dass dieses Urteil dazu führt, dass die öffentliche Verwaltung und nationale Gerichte das Piantedosi-Dekret künftig rechtskonform im Sinne des internationalen Seerechts anwenden – wie es das Verfassungsgericht erstmals in der Geschichte ausdrücklich festgestellt hat – und dass die Behinderung humanitärer Rettungseinsätze endlich ein Ende findet.
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