Ocean Viking bezeugt illegale Rückführung mit Beteiligung eines EU-Flugzeuges
In der Nacht zum 15. Januar bezeugte die Crew der Ocean Viking in internationalen Gewässern die illegale Rückführung eines in Seenot geratenen Bootes durch die libysche Küstenwache. Unterstützt wurde der Einsatz durch ein Flugzeug, das nach Angaben der libyschen Behörden aus Malta stammte.
Ocean Viking bezeugt illegale Rückführung mit Beteiligung eines EU-Flugzeuges
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In der Nacht zum 15. Januar bezeugte die Crew der Ocean Viking in internationalen Gewässern die illegale Rückführung eines in Seenot geratenen Bootes durch die libysche Küstenwache. Unterstützt wurde der Einsatz durch ein Flugzeug, das nach Angaben der libyschen Behörden aus Malta stammte.
Erneut wurde die Ocean Viking Zeugin der Beteiligung eines EU-Staats an Operationen der libyschen Küstenwache. Mit Blick auf die Einhaltung des internationalen Seerechts sowie der Menschenrechte ist dieser Fall äußerst besorgniserregend.
Belege zeigen, dass sich ein Flugzeug im Einsatzgebiet befand, welches in der Funkkommunikation der libyschen Küstenwache als “maltesisches Flugzeug” bezeichnet wurde. Während einer illegalen Rückführung in der libyschen Such- und Rettungsregion übermittelte das Flugzeug Informationen an ein libysches Patrouillenboot. Der Vorfall ereignete sich 70 Seemeilen vor der libyschen Küste in internationalen Gewässern.
„In der Geschichte unserer Such- und Rettungseinsätze im Mittelmeer haben wir einen erneuten Tiefpunkt erlebt“, erklärt Mar, SAR-Koordinatorin an Bord der Ocean Viking: „Die offene und aktive Zusammenarbeit eines mutmaßlich EU-staatlichen Flugzeugs bei einer offenkundig illegalen Rückführung. Ohne die Unterstützung des maltesischen Flugzeugs hätte das Schiff der libyschen Küstenwache das Boot in Seenot niemals gefunden. Diese Handlungen stellen einen eklatanten Verstoß gegen das internationale See- und Völkerrecht dar. Es ist beschämend und illegal, dass ein europäisches Flugzeug dabei mitgewirkt hat.“
SOS MEDITERRANEE bekräftigt seinen Appell an die EU-Mitgliedstaaten, jede direkte oder indirekte Beteiligung an der illegalen Rückführung von Menschen nach Libyen unverzüglich einzustellen, da Libyen nach internationalem Recht nicht als sicherer Ort gilt. Dazu gehört insbesondere, von Maßnahmen abzusehen, die illegales Handeln durch libysche Behörden erleichtern oder ermöglichen und in der Folge zu erzwungenen Rückführungen sowie schweren Menschenrechtsverletzungen führen.
Bild- und Videocredits: Tess Barthes / SOS MEDITERRANEE
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