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Gemeinsame Erklärung: Tunesien ist kein "sicheres Herkunftsland"

9
February
2026

Im Vorfeld der Abstimmung im Europäischen Parlament am 10. Februar fordern wir, die unterzeichnenden Organisationen, die Mitglieder des Europäischen Parlaments nachdrücklich auf, die vorgeschlagene EU-weite Liste der sogenannten “sicheren Herkunftsländer” abzulehnen.

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Gemeinsame Erklärung: Tunesien ist kein "sicheres Herkunftsland"

9
February
2026

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Im Vorfeld der Abstimmung im Europäischen Parlament am 10. Februar fordern wir, die unterzeichnenden Organisationen, die Mitglieder des Europäischen Parlaments nachdrücklich auf, die vorgeschlagene EU-weite Liste der sogenannten “sicheren Herkunftsländer” abzulehnen.

Im Vorfeld der Abstimmung im Europäischen Parlament am 10. Februar fordern wir, die unterzeichnenden Organisationen, die Mitglieder des Europäischen Parlaments nachdrücklich auf, die vorgeschlagene EU-weite Liste der sogenannten “sicheren Herkunftsländer” abzulehnen. Diese Liste dient dazu, den Zugang zu Schutz zu verweigern und Gewalt und Verfolgung in diesen Ländern zu legitimieren. Man kann ein Land nicht sicher machen, indem man es auf eine Liste setzt, wie das Beispiel Tunesien zeigt.

Angesichts der antidemokratischen Umgestaltung des tunesischen Staates durch den Präsidenten Kais Saïed; der Unterdrückung politischer Gegner*innen in Tunesien; des Vorgehens gegen die Zivilgesellschaft, die Unabhängigkeit der Justiz und der Medien; sowie der schweren Menschenrechtsverletzungen gegen Migrant*innen und Flüchtlinge in Tunesien und tunesische Staatsangehörige lehnen wir als Such- und Rettungs-  sowie als Menschenrechtsorganisationen die Aufnahme Tunesiens in diese Liste mit Nachdruck ab. Wir fordern, dass Tunesien weder als sicherer Ort  für Menschen, die aus Seenot gerettet wurden, noch als sicheres Herkunftsland gilt.

Die Einstufung Tunesiens als sicheres Herkunftsland untergräbt grundlegend das Recht auf Asyl und steht in starkem Widerspruch zur Menschenrechtslage vor Ort. Sie ermöglicht beschleunigte Asylverfahren und unrechtmäßige Abschiebungen, wodurch tunesischen Staatsangehörigen ihr Recht auf eine individuelle, faire und effektive Prüfung ihrer Asylanträge entzogen wird. Gleichzeitig wird den tunesischen Behörden erneut freie Hand gelassen, ihre systematischen Verstöße gegen Migrant*innen, die Zivilgesellschaft und den zivilgesellschaftlichen Raum im Allgemeinen fortzusetzen.

Diese Einstufung stellt eine weitere Ausweitung der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Tunesien im Bereich der Grenzkontrolle und der Such- und Rettungsmaßnahmen dar: Während Tunesien implizit als sicherer Ort für Menschen gilt, die auf See aufgegriffen und in ein Land zurückgebracht werden, in dem ihre Grundrechte nicht gewahrt werden, strebt die EU nun auch an, das Land für tunesische Staatsangehörige selbst als sicher zu erklären.

Die Menschenrechtslage in Tunesien schließt eine Einstufung als “sicher” eindeutig aus

Nach EU-Recht gilt ein Land als ein “sicheres Herkunftsland”, wenn dort generell und durchgängig keine Verfolgung, keine Gefahr von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besteht, die Rechtsstaatlichkeit geachtet wird und die Grundrechte wirksam geschützt werden. Im August 2025 stellte der Gerichtshof der Europäischen Union klar, dass eine solche Einstufung auf aktuellen und zuverlässigen Beweisen beruht, für das gesamte Staatsgebiet gilt und Gruppen, die Verfolgung oder schwerwiegenden Gefahren ausgesetzt sind, nicht außer Acht lassen darf. Zwar wird diese Auslegung mit Inkrafttreten der neuen Asylverfahrensverordnung einschließlich der EU-weiten Liste am 12. Juni 2026 – die damit den Rahmen der Richtlinie ersetzt – nicht mehr rechtsverbindlich sein, doch bleibt das Urteil eine wichtige Auslegungshilfe für Gerichte bei der Überprüfung der Anwendung der Liste, insbesondere im Hinblick auf Beweisstandards, Rechtssicherheit und den wirksamen Schutz der Grundrechte gemäß der EU-Menschenrechtsch. Vor diesem Hintergrund und angesichts glaubwürdiger Beweise für Unterdrückung, Diskriminierung und ernsthafte Schäden, von denen identifizierbare Gruppen in Tunesien betroffen sind, kann die Einstufung Tunesiens als sicheres Herkunftsland nicht argumentiert werden.

In den letzten Jahren hat Tunesien einen tiefgreifenden autoritären Wandel durchlaufen. Seit 2021, hat Präsident Kais Saïed die demokratischen Kontrollmechanismen abgeschafft, per Dekret regiert, die Unabhängigkeit der Justiz untergraben, und eine systematische Unterdrückung von politischen Gegner*innen, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Journalist*innen, Anwält*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen angeordnet. UN-Gremien, mehrere internationale und lokale Organisationen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Anwält*innen berichten von einer alarmierenden Verschlechterung der bürgerlichen Freiheiten und der Grundrechte in Tunesien, die sowohl Migrant*innen als auch tunesische Staatsbürger*innen betreffen. Seit 2021 hat das Land einen erheblichen Rückschritt im Bereich  der Menschenrechte erlebt, der durch den Abbau institutioneller Schutzmechanismen, die Aushöhlung der Unabhängigkeit der Justiz und die Einschränkung der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit gekennzeichnet ist. Ein Gesetzesdekret aus dem Jahr 2022 wurde genutzt, um Hunderte von Bürger*innen zu verfolgen, wobei  insbesondere Oppositionelle ins Visier genommen wurden. In den Jahren 2024 und 2025 hat sich das harte Vorgehen gegen vermeintliche politische Gegner*innen, die Zivilgesellschaft und Minderheiten in Tunesien weiter verschärft. Zivilgesellschaftliche Organisationen wurden gezwungen, ihre Arbeit einzustellen, und Mitarbeitende in Massenprozessen gegen politische Gegner*innen wegen Kritik an der Regierung zu Haftstrafen zwischen 22 und 66 Jahren und sogar zum Tode verurteilt.

Diese Erkenntnisse zeigen eindeutig, dass Tunesien nicht einmal die grundlegendsten Kriterien erfüllt, um als sicheres Herkunftsland zu gelten. Diese Realitäten im Sinne der Migrationskontrolle zu ignorieren, ist ein schwerwiegendes politisches und moralisches Versagen.

Zwei Seiten derselben Medaille: Die Einstufung als „sicheres Land“ als Fortsetzung der Externalisierungspolitik der EU

Trotz zahlreicher, gut dokumentierter Menschenrechtsverletzungen durch die tunesischen Behörden haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten ihre politische, finanzielle und operative Zusammenarbeit mit der Regierung von Präsident Kais Saïed nicht nur fortgesetzt, sondern sogar erheblich ausgeweitet. Das Ziel ist eindeutig: Die Ankunft von Personen in der EU soll unter allen Umständen verhindert werden. Die vorgeschlagene Einstufung Tunesiens als sicheres Herkunftsland kann nicht ohne ihren Kontext beurteilt werden. Mit dieser Entscheidung setzt die Europäische Union ihre langjährige Externalisierungspolitik mit Tunesien in den Bereichen Grenzkontrolle, Migrationsmanagement sowie der Seenotrettung fort.

Die Zusammenarbeit erreichte im Juli 2023 mit der Unterzeichnung des Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien ihren Höhepunkt, in dessen Rahmen die EU finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro bereitstellte, darunter erhebliche Mittel für die Grenz- und Migrationskontrolle. Dies hat zur Auslagerung der Such- und Rettungsaufgaben an die tunesischen Behörden geführt, einschließlich der Unterstützung der tunesischen Küstenwache und der Einrichtung einer tunesischen Such- und Rettungsregion, was illegale Abfangmaßnahmen auf See und Rückführungen in ein Land erleichtert, in dem Grundrechte systematisch verletzt werden.

Dieses Abkommen wurde trotz der rassistischen Rhetorik von Präsident Kais Saïed im Februar 2023 unterzeichnet, obwohl Tunesien über kein funktionierendes Asylsystem verfügt und Migrant*innen und Flüchtlinge gewaltsam in Grenzgebiete und in die Wüste abgeschoben wurden, was gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstößt.

Die Einstufung Tunesiens als sicheres Herkunftsland erweitert diese Abschreckungslogik. Einerseits werden Menschen in Tunesien festgehalten und an der Flucht gehindert, was ihr Recht auf Asyl (UDHR Art. 14(1)) und das Recht, jedes Land, einschließlich ihres eigenen, zu verlassen (UDHR Art. 13(2); ICCPR Art. 12(2)). Andererseits wird tunesischen Staatsangehörigen, die Europa erreichen, durch beschleunigte Verfahren, die eine rasche Abschiebung ermöglichen sollen, ein effektiver Zugang zu Asyl verwehrt. Dies ist keine Schutzpolitik, sondern eine Migrationskontrolle unter dem Deckmantel einer Asylreform. Sie lagert Verantwortung aus, untergräbt die Flüchtlingskonvention und macht die EU damit  mitverantwortlich für Menschenrechtsverletzungen, statt diese zu verhindern.

Unser Appell an das Europäische Parlament

Als Such- und Rettungs- sowie Menschenrechtsorganisationen haben wir in den letzten zehn Jahren miterlebt, dass die mit Tunesien geschlossenen Migrationsabkommen einen hohen Preis forderten und zu mehr Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen und Migrant*innen sowie zu mehr Todesfällen auf See geführt haben. Darüber hinaus macht sich die Europäische Union abhängig von autoritären Regimen und Regierungen, die Migration als Druckmittel für ihre eigenen politischen Interessen einsetzen können.

Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen fordern wir das Europäische Parlament auf, das EU-Recht und internationale Verpflichtungen einzuhalten und sich solidarisch mit schutzsuchenden Menschen zu zeigen.

Wir fordern Sie dringend auf, die EU-weite Liste “sicherer Herkunftsländer” abzulehnen. Tunesien ist weder ein sicheres Herkunftsland für seine Bürger*innen noch ein sicherer Ort für Menschen, die auf See abgefangen oder gerettet werden. Die Ausweitung von auf Vermutungen basierenden Asylinstrumenten wird die Migration nicht verringern, sondern untergräbt das Grundrecht auf Asyl, beschleunigt Rechtsverletzungen, verstärkt gefährliche Fluchtwege und erhöht die Mitschuld der EU an Unterdrückung und Gewalt.

Unterzeichnet von: 

  • Afrique europe interact
  • Alarme Phone Sahara
  • Association nationale d'assistance aux frontières pour les personnes étrangères (Anafé)
  • Alternative Espaces Citoyens (AEC)
  • Baobab experience
  • Border Violence Monitoring Newtwork
  • borderline-europe Menschenrechtre ohne Grenzen e.V.
  • CCFD-Terre Solidaire
  • Collectif des Organisations de la Société Civile Sénégalaise (COSCE)
  • CompassCollective
  • EMERGENCY
  • European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
  • Federation tunisienne pour une citoyenneté de deux rives (FTCR)
  • Flüchtlingsrat Niedersachsen
  • Forum Tunisien pour les Droits Économiques et sociaux (FTDES)
  • IWATCH
  • KISA - Action for Equality, Support, Antiracism
  • MEDITERRANEA Saving Humans
  • migration-control.info project
  • Médecins Sans Frontières (MSF)
  • No Peace Without Justice
  • Pilotes Volontaires
  • PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
  • Red Acoge
  • Refugees in Libya
  • Refugees platform In Egypt
  • RESQSHIP
  • Salvamento Marítimo Humanitario (SMH)
  • Sea-Eye e.V.
  • Sea Punks e.V.
  • Sea-Watch e.V.
  • Seebrücke
  • SOS MEDITERRANEE
  • SOS Humanity e.V.
  • United4Rescue – Gemeinsam retten e.V.
  • Watch the Med AlarmPhone
  • World Organization against Torture (OMCT)

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