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Forderung zum Beenden der missbräuchliche Zusammenarbeit der EU mit libyschen Behörden

20
July
2026

31 Menschenrechts- und humanitäre Organisationen fordern die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre beschämende Zusammenarbeit mit libyschen Behörden bei der Migrationskontrolle unverzüglich zu beenden. Die Pläne zur Stärkung der Zusammenarbeit mit rivalisierenden Behörden im Osten und Westen Libyens sind alarmierend – vor dem Hintergrund langjähriger, weit verbreiteter und systematischer Menschenrechtsverletzungen durch beide Seiten gegenüber Menschen auf der Flucht, Asylsuchenden und Migrant*innenen, die straffrei bleiben, sowie angesichts wiederholter Angriffe libyscher Streitkräfte auf zivile Such- und Rettungs-NGOs (SAR) im Mittelmeer.

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Forderung zum Beenden der missbräuchliche Zusammenarbeit der EU mit libyschen Behörden

20
July
2026

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31 Menschenrechts- und humanitäre Organisationen fordern die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre beschämende Zusammenarbeit mit libyschen Behörden bei der Migrationskontrolle unverzüglich zu beenden. Die Pläne zur Stärkung der Zusammenarbeit mit rivalisierenden Behörden im Osten und Westen Libyens sind alarmierend – vor dem Hintergrund langjähriger, weit verbreiteter und systematischer Menschenrechtsverletzungen durch beide Seiten gegenüber Menschen auf der Flucht, Asylsuchenden und Migrant*innenen, die straffrei bleiben, sowie angesichts wiederholter Angriffe libyscher Streitkräfte auf zivile Such- und Rettungs-NGOs (SAR) im Mittelmeer.

31 Menschenrechts- und humanitäre Organisationen fordern die EU auf, die missbräuchliche Zusammenarbeit mit libyschen Behörden im Bereich Migration unverzüglich zu beenden

Eskalierende, weit verbreitete und systematische Verstöße und Übergriffe gegen Menschen auf der Flucht und Migrant*innen

Zivilgesellschaftliche Organisationen haben wiederholt tiefe Besorgnis über die Zusammenarbeit der Europäischen Union (EU) und der EU-Mitgliedstaaten mit den libyschen Behörden geäußert. Insbesondere die Unterstützung der im Westen Libyens stationierten libyschen Küstenwachen (LCG) und der Generaldirektion für Küstensicherheit (GACS) unter der in Tripolis ansässigen Regierung der Nationalen Einheit (GNU) bei der Durchführung von Abfangmaßnahmen auf See und der Rückführung von Menschen auf der Flucht und Migrant*innen nach Libyen. Diese Bedenken beziehen sich auf verschiedene Formen der Unterstützung, darunter finanzielle Hilfe, die Bereitstellung technischer Ausrüstung und den Aufbau von Kapazitäten sowie den Austausch von Erkenntnissen, beispielsweise durch die „Multipurpose Aerial Surveillance“ von Frontex. Die Unterstützung durch die EU hat Muster von Verstößen und Missbrauch von Menschenrechten ermöglicht und die EU zu einer Mittäterin bei solchen Verstößen gemacht.

Diese Unterstützung durch die EU hat dazu beigetragen, dass jährlich Zehntausende von Menschen auf der Flucht und Migrant*innen abgefangen und nach Libyen zurückgebracht werden, wo sie weit verbreiteten und systematischen Menschenrechtsverletzungen und Misshandlungen ausgesetzt sind, darunter willkürliche Inhaftierungen auf unbestimmte Zeit unter grausamen und unmenschlichen Bedingungen, rechtswidrige Tötungen, Folter und andere Misshandlungen, sexualisierte Gewalt, Erpressung und Zwangsarbeit. Diese Vorgehensweisen wurden wiederholt von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen angeprangert und von UN-Gremien dokumentiert, darunter zuletzt von der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) und dem Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) in ihrem Bericht vom Februar 2026. Im Jahr 2023 hatte die unabhängige Untersuchungsmission der Vereinten Nationen Drittstaaten aufgefordert, ihre Unterstützung für libysche Akteure, darunter auch die LCG, einzustellen, die an Handlungen beteiligt waren, die wahrscheinlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Menschen auf der Flucht und Migrant*innen darstellten.

Im Laufe des Monats Juni 2026 haben Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, Human Rights Watch und Libya Crimes Watch, ein erneutes hartes Vorgehen gegen Menschen auf der Flucht und Migrant*innen n dokumentiert, bei dem Tausende von Menschen Massenverhaftungen, willkürlichen Inhaftierungen und rechtswidrigen kollektiven Ausweisungen durch rivalisierende libysche Behörden sowie verbündete bewaffnete Gruppen und Milizen ausgesetzt waren. Beamt*innen im Osten und Westen – darunter die Übergangsregierung (GNU) und ihre rivalisierende, im Osten ansässige „libysche Regierung“ sowie das Repräsentant*innenhaus, das mit der bewaffneten Gruppe „Libyan Arab Armed Forces“ (LAAF) verbündet ist und de facto weite Teile Ost- und Südlibyens kontrolliert – haben inmitten einer Welle von Protesten gegen Migrant*innen und Selbstjustizmaßnahmen gegen die „dauerhafte Ansiedlung“ überwiegend schwarzer und rassistisch diskriminierter Migrant*innen fremdenfeindliche und rassistische Diskurse angeheizt. Razzien gegen Menschen auf der Flucht und Migrant*innen wurden bereits in den vergangenen Jahren dokumentiert. So führten beispielsweise im März 2025 Behörden und bewaffnete Gruppen im Westen Massenverhaftungen von Menschen auf der Flucht und Migrant*innen durch und setzten anschließend die Arbeit humanitärer Organisationen, die diese unterstützten, aus.

Anhaltende Straflosigkeit für Gewalt auf See und Angriffe der libyschen Küstenwachen (LCG) auf Menschen in Not sowie auf zivile Such- und Rettungsschiffe

Abgesehen davon, dass Libyen kein sicheres Land für die Ausschiffung ist, halten sich die LCG nicht an die Verpflichtungen und Standards im Bereich der Such- und Rettungsmaßnahmen (SAR). Einheiten haben wiederholt gewalttätige und gefährliche Angriffe auf Menschen in Seenot verübt, was bei Abfangaktionen zu Todesfällen geführt hat. Außerdem haben sie auf Seenotrettungsschiffe von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) geschossen, die Menschen auf der Flucht und Migrant*innen beförderten, und weitere gewalttätige Praktiken angewandt, darunter das Durchbohren und Entführen seetüchtiger Boote, wodurch diese kenterten, sowie die Ausübung körperlicher Gewalt gegen die Menschen an Bord.

Insbesondere Amnesty International und Human Rights Watch haben ihre Besorgnis über die jüngsten Vorfälle geäußert, bei denen die libyschen Küstenwachen (LCG) gewalttätig gegen Schiffe von Such- und Rettungs-NGOs und deren Besatzungen vorgingen. Darunter fallen auch der Beschuss von den NGOs SOS Méditerranée und Sea-Watch im August und September 2025, während sich Überlebende an Bord befanden; bei mindestens einem Vorfall war ein Boot der P664-Corrubia-Klasse beteiligt, das Italien den LCG mit EU-Mitteln gespendet hatte. Beide Organisationen berichteten, dass mit scharfer Munition auf den Rumpf ihrer Schiffe geschossen wurde. Im Fall von SOS Méditerranée dauerte der Beschuss „mindestens 20 ununterbrochene Minuten“. Obwohl die EU mitteilte, dass die libyschen Behörden eine Untersuchung des ersten Vorfalls eingeleitet hätten, haben die libyschen Behörden dies weder öffentlich bestätigt noch Kontakt zu den betroffenen NGOs aufgenommen. In einer Antwort auf ein Schreiben von Amnesty International vom 6. März 2026 bestätigte die Hohe Vertreterin der EU für Außenpolitik, Kaja Kallas, am 14. Juli 2026, dass die EU diese Vorfälle gegenüber den libyschen Behörden „bei verschiedenen Gelegenheiten, mit verschiedenen Gesprächspartnern und auf verschiedenen Ebenen“ weiterhin zur Sprache gebracht habe. Die Antwort enthielt jedoch keine aktuellen Informationen zum Stand der Ermittlungen.

Vor dem Hintergrund der weit verbreiteten Straflosigkeit im Zusammenhang mit diesen Vorfällen feuerten die LCG am 11. Mai 2026 in internationalen Gewässern nördlich von Tripolis Schüsse auf das Rettungsschiff „Sea-Watch 5“ ab und brachte damit das Leben der Menschen an Bord ernsthaft in Gefahr. Laut Sea-Watch befahl die Einheit der LCG ihrem Schiff, „nach Libyen zu fahren“, drohte mit einer Enterung und verfolgte es anschließend mehrere Stunden lang. Sea-Watch berichtete zwar, dass sich unmittelbar vor den Schüssen ein Frontex-Flugzeug vor Ort befand, teilte jedoch mit, dass dieses erst drei Stunden später auf ihren Notruf reagierte. Mindestens zwei der drei von den LCG bei diesem Vorfall eingesetzten Schiffe – die „Ras Jadir“ der Bigliani-Klasse (PB648) und die „Murzuq“ der Corrubia-Klasse (PB662) – waren Schiffe, die Italien 2017 beziehungsweise 2023 mit EU-Mitteln gespendet hatte.  

Nach der Ankunft der „Sea-Watch 5“ in Italien leiteten die Behörden ein Strafverfahren gegen ihren Kapitän wegen „Beihilfe zur illegalen Einwanderung“ ein. Dies reiht sich ein in die seit langem andauernde Schikanierung und Kriminalisierung humanitärer Aktivitäten durch die italienischen Behörden, die die lebensrettende Arbeit von NGOs behindern, solange keine staatlich geleiteten Such- und Rettungsmaßnahmen stattfinden.  

Pläne für eine verstärkte Zusammenarbeit mit libyschen Akteuren bergen die Gefahr einer Vertiefung der Mitschuld der EU

Trotz dieser schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, wie aus Medienberichten, offiziellen Erklärungen und geleakten amtlichen Dokumenten hervorgeht, verstärkt die EU ihr Engagement gegenüber libyschen Akteuren, nachdem Kommissar Brunner im Juli 2025 gemeinsam mit italienischen, griechischen und maltesischen Regierungsvertreter*innen das Land besucht hatte. Am 3. Februar 2026 fand in Tripolis eine „technische Mission“ zum Thema Migrationskontrolle statt, in deren Rahmen europäische Behörden neue Schiffe an die LCG und die GACS übergaben.

Ein der Nichtregierungsorganisation Statewatch zugespieltes Dokument vom 20. Mai 2026 beschreibt eine „technische Vereinbarung“ zwischen der EU-Marinemission „Operation IRINI“ und „libyschen Institutionen, die für die Strafverfolgung sowie für Such- und Rettungsmaßnahmen auf See zuständig sind“, darunter die libysche Marine und die LCG. Diese Vereinbarung würde insbesondere die Bereitstellung materieller Hilfe und die operative Unterstützung maritimer Koordinierungsstrukturen sowie Schulungsmaßnahmen umfassen, um die libyschen Such- und Rettungskapazitäten zu stärken.

Beunruhigenderweise deuteten geleakte Dokumente und Medienberichte auf die Absicht der Kommission hin, bei der Migrationskontrolle mit der im Osten Libyens ansässigen bewaffneten Gruppe LAAF zusammenzuarbeiten. Wie die EU in einer Erklärung in den sozialen Medien bestätigte, sehen die Pläne die Einrichtung eines maritimen Rettungskoordinierungszentrums (MRCC) in Bengasi und eines Überwachungsturms mit Radar in Tobruk vor – beides Städte im Osten Libyens, die unter der Kontrolle der LAAF stehen. Die Pläne scheinen sich an dem Modell zu orientieren, das die EU-Kommission bereits 2017 umgesetzt hatte, um die im Westen ansässige Regierung bei der Einrichtung eines MRCC in Tripolis zu unterstützen. In den letzten Monaten fanden mehrere Treffen mit der LAAF sowie eine „technische Mission“ in Bengasi statt.

In ihrer Antwort an Amnesty International vom 14. Juli bestätigte die EU zudem, dass sie die Einrichtung eines MRCC in Bengasi unterstütze, „um den libyschen Ersuchen zur Bewältigung akuter Herausforderungen im Bereich der maritimen Sicherheit im Osten nachzukommen und die innerlibysche Zusammenarbeit sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Such- und Rettungsakteuren im Mittelmeer zu fördern“. Sie gab bekannt, dass die Finanzierung bereits aus der Europäischen Friedensfazilität (EPF) gesichert worden sei, und zwar ausschließlich durch freiwillige finanzielle Beiträge mehrerer Mitgliedstaaten.  

Die LAAF ist, zusammen mit ihr angeschlossenen bewaffneten Gruppen, für Verbrechen nach internationalem Recht sowie für grobe und weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Dazu gehören willkürliche und unbefristete Inhaftierungen sowie Zwangsarbeit nach dem Aufgreifen von Menschen auf der Flucht und Migrant*innen auf See, kollektive und summarische Ausweisungen von Zehntausenden von Menschen auf der Flucht und Migrant*innen sowie Folter und andere Misshandlungen, rechtswidrige Tötungen, Zwangsvertreibungen und das Verschwindenlassen libyscher Staatsangehöriger.

Zivilgesellschaftliche Gruppen sind zutiefst besorgt darüber, dass die anhaltende Zusammenarbeit der EU mit libyschen Behörden im Bereich der Migrationskontrolle – trotz schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die ungestraft bleiben – im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen der EU zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte steht. Wir fordern die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, ihren Ansatz zu überdenken und dringend einen Kurswechsel vorzunehmen, um eine weitere Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen in Libyen zu vermeiden und stattdessen folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Jede Zusammenarbeit mit Libyen in den Bereichen Migration und Grenzkontrolle ist unverzüglich auszusetzen, insbesondere jegliche Unterstützung, die die Inhaftierung von Menschen in Libyen erleichtert, einschließlich finanzieller und technischer Hilfe, Kapazitätsaufbau und Austausch von Geheimdienstinformationen, angesichts der Beteiligung Libyens an weit verbreiteten und systematischen Verletzungen der Rechte von Menschen auf der Flucht und Migrant*innen sowie an gewalttätigen Vorfällen gegen zivile Rettungsschiffe von Nichtregierungsorganisationen.  
  • Pläne zur Fortsetzung oder Vertiefung der Zusammenarbeit mit den libyschen Streitkräften (LAAF) im Osten Libyens, einschließlich der Finanzierung eines MRCC, sind angesichts des ernsthaften Risikos von Menschenrechtsverletzungen und Missbrauch zu stoppen.
  • Bei jeder künftigen Zusammenarbeit mit Libyen in den Bereichen Migration und Grenzkontrolle sollten alle Parteien dazu verpflichtet sein, sicherzustellen, dass jede auf See gerettete oder abgefangene Person an einem sicheren Ort an Land gebracht wird, wobei Libyen nicht als sicherer Ort gelten darf; dies geschieht unter anderem durch: die Festlegung von Einsatzverfahren für Such- und Rettungsmaßnahmen innerhalb des libyschen Such- und Rettungsgebiets (SRR), die vollständig im Einklang mit dem Völkerrecht und internationalen Standards stehen; die Gewährleistung, dass Kapitän*innen, die Menschen retten, unverzüglich bei der Ermittlung eines sicheren Ortes für die Ausschiffung unterstützt werden, wobei Libyen nicht als sicherer Ort gelten darf; sowie die Gewährleistung, dass zivile Schiffe, einschließlich der von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) betriebenen Boote, ihre lebensrettenden Such- und Rettungsmaßnahmen uneingeschränkt, ohne Behinderung und ohne Kriminalisierung durchführen können, auch in Libyens Such- und Rettungsregion (SRR).
  • Es ist sicherzustellen, dass bei der Bereitstellung externer Finanzmittel im Bereich Migration, einschließlich der Mittel für Libyen, die Menschenrechte im Mittelpunkt stehen, der Schwerpunkt auf Maßnahmen zum Schutz der Rechte und der Sicherheit von Menschen auf der Flucht und Migrant*innen liegt und strenge Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Dazu gehören: vorab durchgeführte Menschenrechtsverträglichkeitsprüfungen auf der Grundlage solider Maßstäbe; unabhängige Mechanismen zur Überwachung der Menschenrechte durch Dritte; klare Aussetzungsklauseln in allen Vereinbarungen oder bei der Auszahlung von Mitteln, um Aktivitäten auszusetzen, die sich nachweislich negativ auf die Menschenrechte auswirken; transparente Finanzierung mit Schutzvorkehrungen, um sicherzustellen, dass keine EU-Mittel und keine bereitgestellten Vermögenswerte zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, einschließlich der Garantie, dass diese nicht an Behörden und Einrichtungen ausgezahlt werden, die an Menschenrechtsverletzungen und -missbräuchen beteiligt sind.
  • Es sollte Druck auf die libyschen Behörden ausgeübt werden, gründliche und unabhängige Ermittlungen zu den drei Beschüssen gegen Schiffe von Nichtregierungsorganisationen durchzuführen, um die Täter*innen zur Rechenschaft zu ziehen, den Opfern wirksame Rechtsbehelfe zu gewähren und die Ergebnisse der Ermittlungen zu veröffentlichen. Für alle Menschenrechtsverletzungen, für die die EU und die Mitgliedstaaten durch ihre Zusammenarbeit mit der LCG verantwortlich sein könnten, muss Rechenschaft abgelegt werden. Dies sollte von der Europäischen Kommission durch eine unabhängige, externe und öffentliche Bewertung zur Feststellung der Verantwortung der EU für den Beschuss sowie durch umgehende, gründliche und unabhängige Ermittlungen der Behörden der Mitgliedstaaten verfolgt werden.  
  • Wir fordern das Europäische Parlament ferner auf, einen Untersuchungsausschuss einzurichten, der die Verantwortung der EU und der Mitgliedstaaten für die drei Beschüsse auf Rettungsboote von Nichtregierungsorganisationen untersucht.

Unterzeichnet von

Abolish Frontex Italia, Adala for All (AFA), Alliance with Refugees in Libya, Amnesty International, Associazione Studi Giuridici Immigrazione (ASGI), Associazione Ricreativa Culturale Italiana (ARCI), Captain Support Network, Caritas Europa, Convenzione dei diritti nel Mediterraneo, EuroMed Rights, European Centre for Constitutional and Human Rights (ECCHR), European Council on Refugees and Exiles (ECRE), European Network Against Racism (ENAR), GRUPPO Melitea, Human Rights Watch, Libya Crimes Watch, Migration-Control.Info, MV Louise Michel Project, Pilotes volontaires, Quaker, ouncil for European Affairs, Refugees in Libya, RESQSHIP e.V., R42 – Sail and Rescue, Salvamento Marítimo Humanitario SMH, Sea-Eye e.V., Sea Punks e.V., Sea-Watch, SOS Humanity e.V., SOS Mediterranee, United4Rescue – Gemeinsam Retten e.V., Watch the Med AlarmPhone

Credits: Max Cavallari / SOS MEDITERRANEE

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